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Berufskraftfahrer-Weiterbildung
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
(BKrFQG) sieht alle fünf Jahre im Umfang
von 35 Stunden eine Fortbildung vor.
Die Kraftfahrer-Weiterbildung dient als
Grundlage für den Eintrag der Schlüsselzahl
95 in den Führerschein und soll besondere
tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und
Kenntnisse nachweisen. Ziel ist es,
die Sicherheit im Straßenverkehr zu
verbessern, das wirtschaftliche
Fahrverhalten zu optimieren und europaweit einen einheitlichen Aus- und Weiterbildungsstand zu erreichen. Absolvieren müssen diese, alle im gewerblichen Verkehr
tätigen Berufskraftfahrer/innen. Weiterbildung und Unterrichtsmaterialien sind dabei, je nach Zielgruppe, individuell auf LKW-Fahrer zugeschnitten.
Den Umfang sowie die Inhalte der Weiterbildung legt die Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) fest.
Sie sieht insgesamt 35 Stunden vor, wobei jede zusammenhängende Unterrichtseinheit mindestens sieben Stunden betragen muss.
Gerne beraten wir Sie persönlich und individuell.
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Inhalte LKW-Weiterbildung
Fünf Module
1.Modul "Kinematische Kette, Energie und Umwelt"
Themenbereiche: 1.1 und 1.3
2.Modul "Ladungssicherung"
Themenbereiche: 1.4
3.Modul "Sozialvorschriften"
Themenbereiche: 2.1 und 2.2
4.Modul "Pannen, Unfälle, Notfälle und Kriminalität. Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit"
Themenbereiche: 1.2, 3.1, 3.2 und 3.5
5.Modul "Unternehmensbild, Marktordnung im Güterverkehr. Gesundheit und Fitness"
Themenbereiche: 1.1, 1.2, 1.3, 3.6, 3.7, 3.8
Abschluss: Teilnahmebescheinigung nach BKrFQG
