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Berufskraftfahrer-Weiterbildung

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Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

(BKrFQG) sieht alle fünf Jahre im Umfang

von 35 Stunden eine Fortbildung vor.

Die Kraftfahrer-Weiterbildung dient als

Grundlage für den Eintrag der Schlüsselzahl

95 in den Führerschein und soll besondere

tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und

Kenntnisse nachweisen. Ziel ist es,

die Sicherheit im Straßenverkehr zu

verbessern, das wirtschaftliche

Fahrverhalten zu optimieren und europaweit einen einheitlichen Aus- und Weiterbildungsstand zu erreichen.  Absolvieren müssen diese, alle im gewerblichen Verkehr

tätigen Berufskraftfahrer/innen. Weiterbildung und Unterrichtsmaterialien sind dabei, je nach Zielgruppe, individuell auf LKW-Fahrer zugeschnitten. 

 

Den Umfang sowie die Inhalte der Weiterbildung legt die Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) fest.

Sie sieht insgesamt 35 Stunden vor, wobei jede zusammenhängende Unterrichtseinheit mindestens sieben Stunden betragen muss.

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Gerne beraten wir Sie persönlich und individuell. 

Handy: 01520 1912670 oder Tel.: 08638 9844700

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Inhalte LKW-Weiterbildung

Fünf Module

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1.Modul "Kinematische Kette, Energie und Umwelt"

Themenbereiche: 1.1 und 1.3

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2.Modul "Ladungssicherung"

Themenbereiche: 1.4

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3.Modul "Sozialvorschriften"

Themenbereiche: 2.1 und 2.2

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4.Modul "Pannen, Unfälle, Notfälle und Kriminalität. Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit"

Themenbereiche: 1.2, 3.1, 3.2 und 3.5 

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5.Modul "Unternehmensbild, Marktordnung im Güterverkehr. Gesundheit und Fitness"

Themenbereiche: 1.1, 1.2, 1.3, 3.6, 3.7, 3.8

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Abschluss: Teilnahmebescheinigung nach BKrFQG

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