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Mit Unterstützung der Agentur für Arbeit

einen Führerschein machen?

Möglich mit Bildungsgutschein!

Möchten Sie sich beruflich

weiterentwickeln und neue Wege gehen?

Wenn Sie eine Weiterbildung im Bereich

Güterverkehr anstreben, dann haben

Sie bei der Fahrschule Drive In(n) GmbH,

die Gelegenheit dazu.

Durch die Agentur für Arbeit den

Führerschein der Klasse "C/CE" und

andere Qualifizierungsmaßnahmen

fördern lassen -

Die Fahrschule Drive In(N) GmbH 

ist Ihr zertifizierter Partner.

die Profis der Fahrschule Drive In(n)

GmbH informieren und beraten Sie gerne

zu den jeweiligen Massnahmen in

unserer Fahrschule.

Sollten Sie bereits einen Bildungsgutschein in Ihren Händen halten, oder beabsichtigen einen solchen bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen um die Fahrerlaubnis-klasse "C/CE", die beschleunigte Grundqualifikation oder die Module nach §5 BKrFQG, zu erwerben, so können Sie diesen Bildungsgutschein jetzt bei Ihrer lokalen Fahrschule Drive In(n) GmbH, einlösen. 

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Agentur für Arbeit: Führerschein-Förderung und mehr über Bildungsgutschein erfahren

Um Arbeitnehmern und Arbeitgebern, unabhängig von deren finanziellen Möglichkeiten die Chance auf eine berufliche Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter zu geben,

gibt es den sogenannten Bildungsgutschein.

 

Ob Führerschein oder sonstige Lehrgänge, potenziell ist eine Förderung verschiedenster Maßnahmen möglich. Das umfasst sowohl die Lehrgänge selbst als auch Anfahrts- oder Übernachtungskosten, immer abhängig von der konkreten Maßnahme.

Der Bildungsgutschein ist dabei vorrangig für diese Personengruppen gedacht:

  • Arbeitssuchende, bei denen eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erfolgen soll

  • Arbeitnehmer, bei denen durch eine Maßnahme eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden soll

  • Beschäftigte, die auf diese Weise einen Berufsabschluss nachholen möchten

  • Individuelle Möglichkeiten zur Förderung sprechen Sie am besten mit Ihrem zuständigen Jobcenter durch.

Bildungsgutschein für Führerschein und Maßnahmen nutzen: Wichtige Kriterien

Um von Seiten der Agentur für Arbeit den Führerschein sowie andere berufsrelevante Kursangebote finanzieren zu lassen, gilt es, einige Vorgaben zu beachten. Diese Kriterien müssen sowohl der Kursteilnehmer sowie der Anbieter erfüllen, damit Sie Ihren Bildungsgutschein entsprechend verwenden können.

  • Zulässige Weiterbildung wählen
    Die angestrebte Maßnahme muss für eine Förderung zugelassen sein. Das trifft auf solche Maßnahmen zu, die dazu geeignet sind, den Arbeitnehmer für eine bestimmte Arbeit zu qualifizieren. Beispielsweise trägt dann die Agentur für Arbeit Ihre Führerschein Kosten und weitere Ausgaben, wenn Sie etwa eine Umschulung zum Busfahrer anstreben.

  • Zertifizierte Anbieter finden
    Da die Förderung einer Maßnahme durch einen Bildungsgutschein mit teils erheblichen finanziellen Mitteln verbunden ist, hat der Gesetzgeber entsprechend festgelegt, dass diese Bildungsgutscheine nur bei zertifizierten Anbietern eingelöst werden dürfen. Damit ist sichergestellt, dass das investierte Geld auch in eine Maßnahme mit echtem Mehrwert für den Teilnehmer fließt. Die Fahrschule Drive In(n) GmbH ist ein entsprechend zertifizierter Anbieter und von der Bundesagentur für Arbeit als Bildungsträger anerkannt.

  • Gespräche wahrnehmen und Fristen beachten
    Ein Beratungsgespräch bei der Arbeitsagentur ist für einen Bildungsgutschein eine zwingende Voraussetzung. Haben Sie bereits eine konkrete Weiterbildung vor Augen, indem Sie etwa über den Bildungsgutschein einen Führerschein Klasse C machen und sich zum Berufskraftfahrer qualifizieren lassen, erleichtert Ihnen das die Argumentation vor Ort.

Haben Sie dann eine schriftliche Bescheinigung darüber, dass die Agentur für Arbeit Ihren Führerschein oder andere geeignete Maßnahmen finanziert, zögern Sie nicht zu lange mit dem Beginn der Maßnahme. Bedenken Sie, dass ein Bildungsgutschein nach einer gewissen Zeit seine Gültigkeit verliert.

Sie möchten mit finanzieller Unterstützung der Agentur für Arbeit Ihren Führerschein der Klasse C/CE machen? Wollen Sie einen Bildungsgutschein für andere Kursangebote einlösen? Bei der Fahrschule Drive In(n) GmbH helfen wir Ihnen gerne weiter. Über die Mailadresse fahrschule-drive-inn@t-online.de stehen wir Ihnen bei allen Fragen zu den Themen Bildungsgutschein, Führerschein und Fördermöglichkeiten beratend zur Seite.

Natürlich sind wir in allen Fragen rund um das Thema Bildungsgutschein für Sie erreichbar.

Email: fahrschule-drive-inn@t-online.de

 

EU-Berufskraftfahrer-Fortbildung in 35 Unterrichtsstunden, 5 Module

Absolventen dieser verpflichtenden Schulungsmaßnahme erhalten die Teilnehmerbescheinigung nach § 5 BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikation-Gesetz), der Fahrern bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr die Weiterbildung zwingend vorschreibt.

Termine: Modul 1: 22.07.24   

              Modul 2: 23.07.24

              Modul 3: 24.07.24 

              Modul 4: 25.07.24

              Modul 5: 26.07.24

              

EU-Berufskraftfahrer-Fortbildung an 5 Samstagen a) 7 Stunden zu je 60 Minuten.

Termine:

Anmeldung jeder Zeit möglich unter 01520 1912670

oder 08638 9844700

Berufskraftfahrer-Weiterbildung

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations- Gesetz (BKrFQG) sieht alle fünf Jahre im Umfang von 35 Stunden eine Fortbildung vor. Die Kraftfahrer-Weiterbildung dient als Grundlage für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein und soll besondere tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen. Ziel ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern, das wirtschaftliche Fahrverhalten zu optimieren und europaweit einen einheitlichen Aus- und Weiterbildungsstand zu erreichen.  Absolvieren müssen diese, alle im gewerblichen Verkehr tätigen Berufskraftfahrer. Weiterbildung und Unterrichtsmaterialien sind dabei , je nach Zielgruppe, individuell auf LKW-Fahrer zugeschnitten. 

 

Den Umfang sowie die Inhalte der Weiterbildung legt die Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) fest. Sie sieht insgesamt 35 Stunden vor, wobei jede zusammenhängende Unterrichtseinheit mindestens sieben Stunden betragen muss.

 

Beschleunigte Grundqualifikation 

für Klasse C und CE

Zusatzqualifikation zum LKW Führerschein erforderlich

Wer seinen LKW Führerschein nach den 10. September 2009 bestanden hat und gewerblich fahren möchte, muss eine "Grundqualifikation" nachweisen.

Diese Grundqualifikation kann der Fahrer auf verschiedene Weise erlangen.

Qualifikationsmöglichkeiten:

  • Eine Möglichkeit ist die Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb. Mindestalter 18 Jahre.

  • Eine andere Möglichkeit ist die sogenannte Grundqualifikation ohne zusätzliche Ausbildung mit Prüfung bei der IHK. Die Prüfung bei der IHK dauert im diesem Fall 7,5 Stunden und beinhaltet Theorie und Praxis. Mindestalter 18 Jahre. 

  • Die dritte Möglichkeit ist die beschleunigte Grundqualifikation mit anschließender Prüfung bei der IHK. In diesem Fall absolviert man einen Lehrgang bei uns. Dauer 160 Stunden Unterricht einschließlich 10 Stunden Praxis. Danach melden wir Sie bei der zuständigen IHK an und Sie absolvieren eine 90 minütige theoretische Prüfung. Besitz der Fahrerlaubnis nicht erforderlich, aber sinnvoll. Mindestalter 21 Jahre.

Nach bestandener Prüfung wird durch die FahrerlaubnisBehörde die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen. Diese befähigt zum gewerblichen Fahren.

Weiterführender Link zur IHK: 

Achtung Neu:
ab sofort Blockunterricht
so dass der theoretische Unterricht in 7 Tagen komplett erledigt wäre.
Zudem ist unser Büro, dass von Diana betreut wird, Mo. bis Freitag jeweils  am Vormittag von 08:30-12:00 Uhr geöffnet.

Bei Fragen und Interesse sind wir für Sie da unter der

Handy 01520 1912670 oder Tel.: 08638 9844700

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