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Tel: 08638 9844700 Handy: 01520 1912670
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Beschleunigte Grundqualifikation
für Klasse C und CE
Zusatzqualifikation zum LKW Führerschein erforderlich
SCHLÜSSELZAHL 95
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Wer seinen LKW Führerschein nach den 10. September 2009 bestanden hat und gewerblich fahren möchte, muss eine "Grundqualifikation" nachweisen.
Diese Grundqualifikation kann der Fahrer auf verschiede Weise erlangen.
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Qualifikationsmöglichkeiten:
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Eine Möglichkeit ist die Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb. Mindestalter 18 Jahre.
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Eine andere Möglichkeit ist die sogenannte Grundqualifikation ohne zusätzliche Ausbildung mit Prüfung bei der IHK. Die Prüfung bei der IHK dauert im diesem Fall 7,5 Stunden und beinhaltet Theorie und Praxis. Mindestalter 18 Jahre.
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Die dritte Möglichkeit ist die beschleunigte Grundqualifikation mit anschließender Prüfung bei der IHK. In diesem Fall absolviert man einen Lehrgang bei uns. Dauer 160 Stunden Unterricht, a) 60 Minuten, einschließlich 10 Stunden Praxis. Danach melden wir Sie bei der zuständigen IHK an und Sie absolvieren eine 90 minütige theoretische Prüfung. Besitz der Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich, aber sinnvoll. Mindestalter 21 Jahre
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Dieser Lehrgang kostet einiges an Zeit und Geld, ist aber im Vergleich die schnellste, günstigste und einfachste Möglichkeit die Grundqualifikation zu bekommen. Die Prüfung ist auch für Leute mit mittelmäßigen Deutschkenntnissen machbar.
Nach bestandener Prüfung wird durch die Fahrerlaubnisbehörde die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen. Diese befähigt zum gewerblichen Fahren.
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Weiterführender Link zur IHK:
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Unser Büro, dass von Diana betreut wird, Mo. bis Freitag
jeweils am Vormittag von 08:30-12:00 Uhr geöffnet.
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Bei Fragen und Interesse sind wir für Sie da unter der
Handy 01520 1912670 oder 08638 9844700
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